Das Grubenwasserkonzept der RAG für das Saarland

Nach dem Ende der aktiven Steinkohleförderung bleibt die Verantwortung für stillgelegte Gruben und Grubengelände. Die Grubenwasserhaltung ist dabei eine zentrale Aufgabe.

Die Wasserhebung wurde bisher nicht eingestellt. Insgesamt werden im Saarrevier jährlich noch 18 Millionen Kubikmeter Grubenwasser, das als Regenwasser in die Tiefe sickert und sich in Schächten und Strecken unter Tage sammelt, an fünf Standorten über Tage gepumpt.

Was sieht das Grubenwasserkonzept vor?

Die bestehende Grubenwasserhaltung ohne betriebliche Notwendigkeit „auf ewig“ aufrechtzuerhalten, ist gegenüber zukünftigen Generationen weder ökonomisch noch ökologisch zu verantworten. Daher wurde die RAG Aktiengesellschaft nach dem Erblastenvertrag, den die Kohleländer Nordrhein‐Westfalen und Saarland mit der RAG‐Stiftung geschlossen haben, verpflichtet, ein „Konzept zur langfristigen Optimierung der Grubenwasserhaltung“ vorzulegen. Der RAG ist im Erblastenvertrag auch aufgetragen worden, „jegliche Ewigkeitslasten gemäß den Grundsätzen der gesetzlichen Erforderlichkeit, der Wirtschaftlichkeit, der Sparsamkeit und der Effizienz durchzuführen“.

Grubenwasseranstieg und derzeitiger Wasserstand

Infografik: Schematische Darstellung des geplanten Grubenwasseranstiegs in den Wasserprovinzen Reden und Duhamel auf -320 m NN (Phase 1 des Grubenwasserkonzepts)

Infografik: Schematische Darstellung des geplanten Grubenwasseranstiegs in den Wasserprovinzen Reden und Duhamel auf -320 m NN (Phase 1 des Grubenwasserkonzepts)

Die RAG hat 2014 der saarländischen Landesregierung das angeforderte Grubenwasserkonzept für die Saar vorgelegt. Es sieht vor, das Grubenwasser in zwei Phasen ansteigen zu lassen, bis es schließlich die Tagesoberfläche erreicht und bei Ensdorf in die Saar eingeleitet werden kann.

Zur Umsetzung der Phase 1 dieses Konzepts, dem Anstieg des Grubenwassers in den Wasserprovinzen Reden und Duhamel auf -320m NN, findet derzeit ein Planfeststellungsverfahren mit Bürgerbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung statt.

Keine Gefährdung von Mensch und Umwelt

Video: Joachim Löchte, Leiter Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz der RAG AG, zur Umweltverträglichkeit des Grubenwasserkonzepts und der Grubenwasserhaltung

Wasserproben

Die RAG führt regelmäßig Wasserproben durch und lässt diese von unabhängigen Labors analysieren.

Mitarbeiter der RAG, Abteilung Umweltschutz an der Einleitstelle des Grubenwassers in den Klinkenbach in Schiffweiler-Reden

Mitarbeiter der RAG, Abteilung Umweltschutz, an der Einleitstelle des Grubenwassers in den Klinkenbach in Schiffweiler-Reden.

Vom Teleskopschöpfer geht die Wasserprobe in den Messbecher, von dort in die Probeflaschen.

Vom Teleskopschöpfer geht die Wasserprobe in den Messbecher, von dort in die Probeflaschen.

Die Proben werden an ein unabhängiges Messlabor geschickt

Die Proben werden an ein unabhängiges Messlabor geschickt.

Zur Ausrüstung der RAG-Mitarbeiter gehören diese beiden Messgeräte: Links ein Leitfähigkeits¬messgerät mit Temperaturmesser. Rechts ein Messgerät zur Bestimmung des pH-Wertes

Zur Ausrüstung der RAG-Mitarbeiter gehören diese beiden Messgeräte: Links ein Leitfähigkeitsmessgerät mit Temperaturmesser. Rechts ein Messgerät zur Bestimmung des pH-Wertes.

Umweltverträglichkeitsprüfung

Ein wichtiger Teil des Planfeststellungsverfahrens ist die Umweltverträglichkeitsprüfung. Sie umfasst die zu erwartenden Auswirkungen des geplanten Grubenwasseranstiegs auf Menschen, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkungen zwischen diesen Schutzgütern in den Wasserprovinzen Reden und Duhamel. Nur wenn die Umweltverträglichkeit nachgewiesen wird, kann das Grubenwasserkonzept über ein bergrechtliches Abschlussbetriebsverfahren zugelassen werden.

Nachhaltige Lösung einer Ewigkeitsaufgabe

Das Konzept zur langfristigen Optimierung der Grubenwasserhaltung an der Saar erfüllt die Anforderungen der Nachhaltigkeit. Es führt alle wichtigen ökologischen, ökonomischen und sozialen Aspekte zusammen. Dazu zählen Energieeinsparung und Umweltentlastung, Kosteneinsparung, Transparenz, Dialog und Bürgerbeteiligung.