Grundlagen des Grubenwasserkonzepts

Warum wurde das Grubenwasserkonzept entwickelt?

Auch nach dem Ende des aktiven Bergbaus steht die RAG an der Saar vor wichtigen Aufgaben. Zu diesen sogenannten Ewigkeitsaufgaben zählt auch die langfristige Optimierung der Grubenwasserhaltung. Dazu wurde sie 2007 im Erblastenvertrag, der zwischen der RAG-Stiftung und den Kohleländern Saarland und Nordrhein-Westfalen geschlossen wurde, von der Politik verpflichtet.

 In diesem Vertrag wurde die RAG auch aufgefordert, die Wasserhaltung gemäß den Grundsätzen der gesetzlichen Erforderlichkeit, der Wirtschaftlichkeit, der Sparsamkeit und Effizienz stetig zu optimieren. Dies ist zunächst in Form des Grubenwasserkonzepts 2014 geschehen.

Grubenwasserkonzept: Verpflichtung aus dem Erblastenvertrag

Eine Grubenwasserhaltung zu betreiben, ist mit hohem Aufwand verbunden. Allein die Pumpen der Wasserhaltungen an der Saar verbrauchen – wenn sie alle in Betrieb sind – pro Jahr den Strom von 17.000 Haushalten. Die Grubenwasserhaltungen ohne Notwendigkeit auf ewige Zeiten weiterlaufen zu lassen, wäre nicht vernünftig und gegenüber künftigen Generationen nicht zu verantworten.

Infografik: Schematische Darstellung der Akteure und ihrer Aufgaben im Rahmen des Grubenwasserkonzepts

Infografik: Schematische Darstellung der Akteure und ihrer Aufgaben im Rahmen des Grubenwasserkonzepts.

Was sieht das Grubenwasserkonzept vor?

Das Grubenwasserkonzept für die Saar sieht einen Anstieg des Grubenwassers in zwei Phasen vor. Dies entlastet Flüsse und Umwelt, spart Energie und Kosten.

Video: Darstellung des Grubenwasserkonzepts der RAG an der Saar.

Grubenwasseranstieg in Phase 1

In der beim Oberbergamt beantragten ersten Phase sollen zwei der derzeit fünf Wasserhaltungen zusammengelegt werden: Reden und Duhamel. Dazu sollen in der Wasserprovinz Reden die Pumpen abgestellt werden. Das Grubenwasser steigt dann in drei Jahren von -600 mNN auf -320 mNN und läuft bereits nach einem Jahr nach Duhamel über. 2018 wurden in Reden rund 13,7 Mio. m3 Grubenwasser gefördert und über Klinkenbach, Sinnerbach und Blies in die Saar bei Saargemünd eingeleitet. Diese 70 Flusskilometer können künftig frei von Grubenwasser sein. Hinzu kommen weitere 18 Kilometer der Saar bis zur Mündung des Fischbachs. Dabei werden die Trinkwasser führenden Schichten nicht erreicht: Der Grubenwasserspiegel befindet sich dann noch rund 500 Meter unter der Tagesoberfläche in großem Abstand zu den Trink- und Grundwasserhorizonten. An den anderen Standorten – Luisenthal, Viktoria und Camphausen – ändert sich in dieser Phase noch nichts.

Schematische Darstellung des geplanten Grubenwasseranstiegs in den Wasserprovinzen Reden und Duhamel auf -320 m NN (Phase 1 des Grubenwasserkonzepts)

Infografik: Schematische Darstellung des geplanten Grubenwasseranstiegs in den Wasserprovinzen Reden und Duhamel auf -320 m NN (Phase 1 des Grubenwasserkonzepts).

Der Wasseranstieg wird von Beginn an prozessbegleitend überwacht. Die Grubenwasserpegel in tiefen Schächten werden sorgfältig und regelmäßig gemessen. Für den geplanten Grubenwasseranstieg in Phase 1 des Grubenwasserkonzepts werden die stationären untertätigen Wasserhaltungen zu sogenannten Brunnenwasserhaltungen umgebaut: Moderne, leistungsstarke Tauchmotorpumpen können dann von über Tage in die Schächte hinabgelassen werden und jederzeit den Pumpbetrieb aufnehmen. Der kontrollierte Anstieg des Grubenwasserspiegels wird also so gestaltet, dass er umgehend gestoppt werden kann, sofern dies erforderlich wird.

Grubenwasseranstieg in Phase 2

In Phase 2 könnten auch die übrigen Wasserhaltungen Luisenthal, Viktoria und Camphausen, die 2018 etwa 4,2 Mio. m3 Grubenwasser gepumpt haben, eingestellt werden. Auf diese Weise würde sich ein einheitlicher Grubenwasserspiegel im gesamten Saarrevier ausbilden. Am saarnahen Standort Duhamel würde schließlich das Grubenwasser bei einem Wasserstand von rund +190 m NN voraussichtlich nach rund 20 Jahren die Tagesoberfläche erreichen und direkt in die Saar eingeleitet. Auch Phase 2 erfordert jedoch einen eigenen Antrag und ein eigenes Verfahren, bevor hierzu eine Genehmigung erteilt und dieser Schritt umgesetzt werden kann.

Schematische Darstellung des geplanten Grubenwasseranstiegs in den Wasserprovinzen Reden und Duhamel auf 190 m NN (Phase 2 des Grubenwasserkonzepts)

Infografik: Schematische Darstellung des geplanten Grubenwasseranstiegs in den Wasserprovinzen Reden und Duhamel auf 190 m NN (Phase 2 des Grubenwasserkonzepts).

Auf welcher rechtlichen Grundlage wird das Genehmigungsverfahren für das Grubenwasserkonzept für Phase 1 durchgeführt?

Das Genehmigungsverfahren für das Heben und Einleiten von Grubenwasser am Standort Duhamel wird nach Wasserrecht durchgeführt. Da mehr als 10 Mio. m3 Grubenwasser pro Jahr gehoben werden sollen, bedarf es einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Nach der Entscheidung der Genehmigungsbehörden erfolgt dies in einem bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren gemäß § 52 Abs. 2 ABBergG in Verbindung mit § 1 S. 1 Nr. 9 UVP V Bergbau. Die Einstellung der Wasserhaltung auf Reden und der beabsichtigte Teilanstieg des Grubenwassers werden im bergrechtlichen Abschlussbetriebsplanverfahren behandelt.

Schutzziele haben Vorrang vor Kosten

Der Schutz von Mensch und Umwelt hat höchste Priorität beim kontrollierten Grubenwasseranstieg. Das Grubenwasserkonzept benennt dazu explizit vier Schutzziele, die während des gesamten Prozesses zu gewährleisten sind:

  • Keine Gefährdung des Trinkwassers
    Die Trinkwasservorkommen im Saarland liegen größtenteils außerhalb der vom Grubenwasseranstieg betroffenen Gebiete. Zudem werden bei einem Grubenwasseranstieg auf ‐320 m NN in Phase 1 die Trinkwasser führenden Schichten nicht erreicht: Zwischen dem Niveau des Grubenwassers und den Grundwasser führenden Schichten liegen einige hundert Meter massiver Gebirgskörper. Des Weiteren sind die Trinkwasserreservoire mit einer wasserundurchlässigen Basisabdichtung versehen, sodass sie sich nicht in tiefere Gebirgsschichten entleeren können. Diese Abdichtung stellt umgekehrt auch eine verlässliche geologische Barriere gegen aufsteigendes Grubenwasser dar, sodass es auch in Phase 2 nicht zu einer Gefährdung des Trinkwassers kommen wird.
     
  • Keine größeren Bergschäden durch Hebungen
    Durch den geplanten Grubenwasseranstieg sind Bodenbewegungen an der Tagesoberfläche möglich. Der Grubenwasseranstieg zieht Veränderungen im Wasserhaushalt eines Gebirgskörpers nach sich. Grundsätzlich sind durch den Anstieg Bergschäden nicht völlig auszuschließen. Die zu erwartende Größenordnung stellt aber nur einen Bruchteil der durch den Abbau von Steinkohle bedingten Bodenbewegungen dar. Schäden von einigem Gewicht sind nicht zu erwarten. Das zeigen auch die jüngsten Erfahrungen aus der Wasserprovinz Warndt. Dort ist seit rund sieben Jahren das Grubenwasser um etwa 900 m angestiegen. Die Hebungen sind bisher sehr gleichmäßig verlaufen und betragen maximal knapp 30 cm. Hebungsbedingte Schäden sind nicht bekannt.
     
  • Keine unkontrollierten Methangasaustritte
    Im Bereich der saarländischen Steinkohlenlagerstätte ist eine Vielzahl von Naturgasaustrittsstellen bekannt, die im Rahmen eines Monitoring‐Programms beobachtet werden. An diesen Stellen tritt Methan (CH4) aus der Kohlenlagerstätte aus. Das ist ein natürlicher Prozess. Neben der RAG sind auch die Bergbehörde, die Stadtwerke Saarbrücken sowie die STEAG für Grubengasaustrittsstellen zuständig. Mit dem Grubenwasseranstieg kann sich der Gasaustritt durch das aufsteigende Wasser zunächst erhöhen und wird sich dann voraussichtlich nach und nach verringern, da das Wasser das Gas in den Poren einschließt und damit den Austritt unterbindet. Die RAG führt zurzeit durch eine Erkundungsbohrung einen kontrollierten Austritt herbei. Beim Grubenwasseranstieg sind daher keine unkontrollierten Gasaustritte zu erwarten. 
     
  • Keine Gefährdung durch Tagesbrüche
    Tagesbrüche in Verbindung mit dem Grubenwasseranstieg in Phase 1 sind nicht zu erwarten. Der oberflächennahe Abbau fand teilweise in den obersten 50 m Tiefe statt. Die Stollen des oberflächennahen Abbaus werden durch den Grubenwasserspiegel von ‐320 m NN nicht erreicht. In den Wasserprovinzen Reden und Duhamel wurden 42 Schächte identifiziert, deren Tiefe bis in das angestrebte Grubenwasserniveau reicht. Ihre Standsicherheit wird durch den geplanten Grubenwasseranstieg nicht gefährdet. Vor Phase 2 werden, falls notwendig, alte Stollen und Schächte gesichert.

Kontrollierter Anstieg des Grubenwassers

Ein kontrollierter Grubenwasseranstieg erfordert, dass der Wasseranstieg prozessbegleitend überwacht wird, jederzeit gesteuert und auf jeder Höhe gestoppt werden kann. Dazu werden die vorhandenen untertägigen Wasserhaltungen zu sogenannten „Brunnenwasserhaltungen“ umgebaut: Moderne Tauchmotorpumpen werden von über Tage in die Schächte hinabgelassen. Im Gegensatz zum Einsatz von stationären Kreiselpumpen werden keine Maschinenräume und Frischluftzufuhr unter Tage benötigt. Diese Tauchpumpen werden dem ansteigenden Wasser nachgeführt und können jederzeit den Pumpbetrieb aufnehmen und den Wasseranstieg stoppen.