Wie läuft das Genehmigungsverfahren ab?
Das Grubenwasserkonzept der RAG AG ist eine nachhaltige Lösung der Ewigkeitsaufgabe Grubenwasser.
Die RAG hat die planerische Mitteilung für den geplanten Anstieg des Grubenwassers in Phase 1 im März 2015 bei der Bergbehörde eingereicht.
Darin beschreibt die RAG detailliert das Vorhaben und die möglichen Auswirkungen auf Mensch, Kulturgüter, Sachgüter, auf Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, auf Landschaft, Klima und Luft. Außerdem werden die Wechselwirkungen zwischen diesen Schutzgütern untersucht.
Die Bergbehörden prüfen in einem Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung die möglichen Auswirkungen eines Grubenwasseranstiegs. Nur wenn Umweltverträglichkeit nachgewiesen ist, kann der Grubenwasseranstieg in Phase 1 in einem bergrechtlichen Abschlussbetriebsplanverfahren zugelassen werden.
Träger öffentlicher Belange und Bürger werden beteiligt
Das Planfeststellungsverfahren ist mit dem sogenannten Scoping‐Termin im April 2015 gestartet. Hier hatten die Träger öffentlicher Belange – Ämter, Behörden, Kommunen, Verbände – Gelegenheit, ihre Bedenken, Forderungen und Anregungen zum geplanten Grubenwasseranstieg vorzubringen. Als Ergebnis des Scoping‐Termins hat die Bergbehörde festgelegt, welche Untersuchungen die RAG für die anschließende Umweltverträglichkeitsstudie durchzuführen hat. Zudem hat die Genehmigungsbehörde ein eigenes Prüfgutachten durch den Hydrogeologen Prof. Wagner in Auftrag gegeben.
Die Planungsunterlagen lagen von Mitte Oktober 2017 bis Mitte Januar 2018 aus. Betroffene Bürger konnten Einwendungen vorbringen. Beim Oberbergamt sind daraufhin 6.805 Einwendungen von Bürgern und 98 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange eingegangen.
Das Oberbergamt hat sämtliche Einwendungen und Stellungnahmen angenommen, registriert und die Relevanz der Einwendungen geprüft. Als Genehmigungsbehörde hat das Amt die RAG aufgefordert, jede Einwendung fachlich zu prüfen und eine entsprechende Stellungnahme dazu zu erarbeiten.
Erörterung der Einwendungen und Stellungnahmen
Im nächsten Verfahrensschritt wurden die Einwendungen der Bürger sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange erörtert. In diesem nicht-öffentlichen Termin unter der Leitung des Oberbergamtes als Genehmigungsbehörde erhielten Einwender und Betroffene die Möglichkeit, ihre Einwendungen zu erläutern.
Weitere Einwendungen zum Verfahren konnten jedoch in diesem Rahmen nicht mehr eingebracht werden.
Im Anschluss an den Erörterungstermin entscheidet nun die Genehmigungsbehörde, ob die Einwendung zu einer Neubewertung eines Sachverhalts der Umweltverträglichkeitsstudie führt und im weiteren Genehmigungsverfahren beachtet werden muss.
Die Erörterung fand vom 3. bis zum 5. Juni in Ensdorf statt.
Genehmigung nur bei Nachweis der Umweltverträglichkeit
Im Anschluss an den Erörterungstermin prüft die Genehmigungsbehörde den Antrag und die vorliegenden Gutachten. Liegen die Genehmigungsvoraussetzungen vor, wird die Genehmigungsbehörde einen positiven Planfeststellungsbeschluss fällen und die Zulassung des geplanten Grubenwasseranstiegs erteilen, gegebenenfalls unter Auflagen und Nebenbestimmungen.
Gegen das Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung können sowohl vonseiten der Antragstellerin als auch vonseiten der Träger öffentlicher Belange oder einzelner Bürger Rechtsmittel eingelegt werden.
An der Umsetzung des Grubenwasserkonzepts wird die RAG erst nach abschließender Genehmigung arbeiten. Es wird mehrere Jahre dauern, bis das Grubenwasser auf die beantragten ‐320 m NN angestiegen sein wird. Der Grubenwasserspiegel befindet sich dann noch rund 500 m unter der Tagesoberfläche und in ausreichend großem Abstand zu den Trink‐ und Grundwasserhorizonten. Beide trennt zudem eine wasserundurchlässige Schicht. Sollten sich wider Erwarten Risiken zeigen, kann der weitere Anstieg jederzeit und in jeder Höhe kurzfristig gestoppt werden.